Podologiepraxis Urbanska
Medizinische Fußpflege auf Rezept - Heilmittelverordnung Diabetiker können fußtherapeutische Maßnahmen mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Medizinische Fußpflege ist seit dem 01.07.2002  in Deutschland als Heilmittel eingestuft. Die Therapiemaßnahmen können nur von zugelassenen Praxen durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.  - Ihre Eigenleistung (Zuzahlung) als Patient beträgt 10% des Behandlungspreises plus 10,00 Euro Verordnungsgebühr - Sie als Patient müssen nicht bei der Abrechnung  in Vorkasse treten. - Wenn Sie eine Verordnung erhalten, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen erfolgen.
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