Medizinische Fußpflege auf Rezept - Heilmittelverordnung
Diabetiker können fußtherapeutische Maßnahmen mit
ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Medizinische Fußpflege
ist seit dem 01.07.2002 in Deutschland als Heilmittel
eingestuft. Die Therapiemaßnahmen können nur von
zugelassenen Praxen durchgeführt werden. Dafür benötigen Sie
eine Verordnung von Ihrem Arzt.
- Ihre Eigenleistung (Zuzahlung) als Patient beträgt 10% des
Behandlungspreises plus 10,00 Euro Verordnungsgebühr
- Sie als Patient müssen nicht bei der Abrechnung in Vorkasse treten.
- Wenn Sie eine Verordnung erhalten,
muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen erfolgen.
Kassenpatienten